Zu Gast am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg

Am 07. Juli 2023 hatten Mitglieder der Hochschulgruppe sowie Interessierte die Möglichkeit einen Blick hinter die Kulissen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu werfen. Dieser startete um 10.00 Uhr morgens mit einer Führung durch die Gebäude des EuGH. Mit dem Wachstum der Europäischen Union ist auch der Europäische Gerichtshof sowie das Europäische Gericht gewachsen und im Zuge der letzten Jahre sind Gebäude hinzugekommen, um sowohl der wachsenden Anzahl von Richter:innen als auch der wachsenden Anzahl von Mitarbeiter:innen gerecht zu werden. Dem EuGH gehören über 2000 Mitarbeiter:innen an sowie 54 Richter:innen  dem Europäischen Gericht und 27 Richter:innen und elf Generalanwält:innen dem Europäischen Gerichtshof. Mit einem Richter am Europäischen Gericht konnte die Gruppe im Nachgang an die Führung sprechen. Herr Laitenberger, welcher seit 2019 Richter am Gericht ist, brachte den Studierenden unter anderem die Zuständigkeit des Gerichts näher, welche sich von der Zuständigkeit des Gerichtshofs unterscheidet.
 
Das Gericht behandelt beispielsweise Direktklagen gegen Entscheidungen der Unionsorgane sowie Schadensersatzklagen und Vertragsstreitigkeiten. Es widmet sich somit vor allem der Auseinandersetzung von Tatsachenbehauptungen und Beweiswürdigung. Der Europäische Gerichtshof hingegen ist zuständig unter anderem für Vorabentscheidungsersuchen, Vertragsverletzungsverfahren oder aber Organstreitigkeiten. Doch nicht nur allein in den Zuständigkeiten der beiden Instanzen bestehen Unterschiede. Auch die Zusammensetzung unterscheidet sich zu einem gewissen Maße. Wohingegen sich der Gerichtshof aus jeweils einem beziehungsweise einer Richter:in aus den Mitgliedstaaten sowie aus insgesamt elf Generalanwält:innen, welche sich wiederum aus fünf ständigen Verterteländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Polen) und 6 rotierenden Vertreterländern (gegenwärtig Estland, Griechenland, Kroatien, Zypern, Irland und Lettland) zusammensetzen. Setzt sich das Gericht aus insgesamt 2 Richter:innen der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Gemein ist sowohl der einen als auch der anderen Instanz, dass die Richter:innen ernannt werden und insofern sie in das Amt gehoben werden, ihre Amtszeit sechs Jahre beträgt. Im Anschluss an das Gespräch mit Herrn Laitenberger erfolgte ein weiteres Gespräch mit dem wissenschaftlichen Mitarbeiter im Kabinett der deutschen Generalanwältin Juliane Kokott, Herrn Dr. Nehl.

Dieser gab nicht nur einen Einblick in die Arbeitsweise des EuGH, sondern machte noch einmal die Rolle der Generanwält:innen deutlich. Diese sind zwar ebenfalls Mitglieder des Gerichtshofs, allerdings gehören sie nicht den Spruchkörpern an. Stattdessen erstellen diese unabhängige Gutachten, sogenannte Schlussanträge, zu den anhängigen Fällen. Schlussanträge sind beratende Gutachten, welche sich der EuGH im Vorfeld einer Entscheidung einholt. 

Im Hinblick auf den Schwerpunkt der Gruppe, Außen- und Sicherheitspolitik, kamen beide Referent:innen auf die restriktiven Maßnahmen zu sprechen, welche in den vergangen Jahren zu einer Art „Problem“ geworden sind. Verschiedene Personen klagen vor dem EuGH gegen die restriktiven Maßnahmen gegen die eigene Person und in vielen Fällen werden eben diese fallen gelassen, da es zumeist schwierig ist, die Notwendigkeit der Maßnahme zu belegen. 

Alles in allem war die Exkursion ein sehr interessanter Einblick in das Herzstück der europäischen Rechtssprechung und die Hochschulgruppe bedankt sich sowohl bei den Teilnehmenden für das rege Interesse als auch bei dem Besucherdienst des Europäischen Gerichtshofs für das spannende Programm!