Satzung der Berliner Arbeitsgruppe für Sicherheitspolitik (BAS)

vom 20. April 2006

 

(geänderte Version vom 27. Juli 2011)

 

Artikel 1: Name, Sitz, Gründung

 

1. Die Berliner Arbeitsgruppe für Sicherheitspolitik ist eine Hochschulgruppe des Bundesverbands Sicherheitspolitik an Hochschulen (BSH).
2. Die Hochschulgruppe führt den Namen „Berliner Arbeitsgruppe für Sicherheitspolitik (BAS)“
3. Ihr Sitz ist in Berlin.
4. Sie wurde am 15. Januar 2004 gegründet.

 

Artikel 2: Zweck

 

1. Die BAS tritt ein für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik
Deutschland, die transatlantische Partnerschaft, das Zusammenwachsen Europas und für Völkerverständigung auf der Grundlage von Freiheit und Demokratie. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die akademische Auseinandersetzung mit den Werten, Interessen, Zielen, Strategien, Instrumenten und Herausforderungen der internationalen Außen- und Sicherheitspolitik und deren öffentliche Diskussion zu fördern und zu vertiefen.
2. Die BAS ist unparteiisch und konfessionell unabhängig.

 

Artikel 3: Mitgliedschaft

 

1. Aktive und ehemalige Studierende sowie Beschäftigte der Hochschulen in Berlin und Potsdam können unabhängig von Geschlecht und Nationalität Mitglieder der BAS werden, sofern sie die Ziele der Arbeitsgruppe unterstützen. Eine frühere oder gegenwärtige Zugehörigkeit zur Bundeswehr ist ohne Bedeutung für eine Mitgliedschaft.
2. Die Mitgliedschaft wird mündlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Revision der Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung ist möglich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft beginnt mit einer Bestätigung des Vorstandes.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Zum Ausschluss eines Mitgliedes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitgliederversammlung nötig.

 

Artikel 4: Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

1. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt und haben sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht.
2. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Arbeitsgruppe bei der Erreichung ihrer satzungsgemäßen Ziele zu unterstützen sowie der Satzung und den auf ihr beruhenden Beschlüssen nachzukommen.
3. Alle Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand Name, Anschrift, E-mail Adresse, Studiengang und Hochschulort mitzuteilen. Alle persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden bis auf Widerruf nur innerhalb des BSH zu zweckgebundenen Informationen verwandt.

 

Artikel 5: Organe der BAS

 

Die Organe der Arbeitsgruppe sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) die Projektleiter
c) der Vorstand
d) zwei Kassenprüfer

 

Artikel 6: Die Mitgliederversammlung

 

1. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern.
2. Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie ist vom Vorstand unter Angabe von Zeit und Ort mindestens 14 Tage vor Stattfinden schriftlich auf postalischem oder elektronischem Weg einzuberufen.
3. Eine Mitgliederversammlung kann auf Antrag einer einfachen Mehrheit der Mitglieder unter Einhaltung der unter 2. genannten Fristen einberufen werden.
4. Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand mit einfacher Mehrheit wählen und beschließt Satzungsänderungen.
5. Die Mitgliederversammlung kann zur Prüfung und Entlastung des Vorstands zwei Kassenprüfer wählen.
6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann zu Vorstandswahlen und Satzungsänderungen mit einer Frist von 14 Tagen einberufen werden, wenn es das Interesse der Hochschulgruppe erfordert.

 

Artikel 7: Die Projektleiter

 

1. Jedes Mitglied kann vom Vorstand zum Leiter eines Projektes ernannt werden, wenn es bereit und in der Lage ist, ein Projekt verantwortlich zu leiten und mit der Unterstützung der Arbeitsgruppe durchzuführen. Für dieses Projekt vertritt der Projektleiter die Arbeitsgruppe nach außen.
2. Ein Projektleiter übernimmt sein Amt mit seiner Ernennung. Die Amtszeit endet, wenn das Projekt abgeschlossen ist.

 

Artikel 8: Der Vorstand

 

1. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und zwei gleichberechtigten Stellvertretenden Vorsitzenden.
2. Die Mitglieder des Vorstandes werden mindestens einmal im Jahr einzeln auf einer Mitgliederversammlung gewählt. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Vorstands müssen aktive Studierende unter 30 Jahren der Hochschulen in Berlin und Potsdam sein.
3. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ende der Amtsperiode aus dem Vorstand oder der Hochschulgruppe aus, wird die freigewordene Position bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch einen Beschluss des restlichen Vorstands neu und kommissarisch besetzt.
4. Die jeweils amtierenden Mitglieder des Vorstands bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können.
5. Alle Beschlüsse sind zu protokollieren.
6. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
7. Alle Ämter sind ehrenamtlich.

 

Artikel 9: Satzungsänderungen

 

Satzungsänderungen können auf Antrag im Rahmen ordnungsgemäß einberufener Mitgliederversammlungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Änderungsanträge müssen dem Vorstand eine Woche vor dem Termin der Satzungsänderung schriftlich vorliegen.

 

Artikel 10: Abstimmungs- und Wahlverfahren

 

Wenn die Satzung nichts anderes vorschreibt, so werden Entscheidungen mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Abstimmungen müssen geheim erfolgen, wenn mindestens ein anwesendes Mitglied dies verlangt.

 

Artikel 11: Inkrafttreten

 

Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 20. April 2006 beschlossen, ist auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 16. Dezember 2009 aktualisiert und zuletzt auf der Mitgliederversammlung am 27. Juli 2011 geändert worden. Sie tritt sofort in Kraft.

 

Stefan Stahlberg
Vorsitzender

 

Simone Peuten
Stv. Vorsitzende

 

Sören Granzow
Stv. Vorsitzender