Wie gründe ich eine Hochschulgruppe?

Die Gründung einer Hochschulgruppe (HSG) ist recht unkompliziert und einfach. Grundsätzlich sind vier Schritte hierfür notwendig.

 

1.       Anmeldung beim Bundesvorstand

Wenn ihr eine HSG gründen wollt, solltet ihr zuerst Kontakt mit dem Bundesvorstand aufnehmen (hsg.betreuung(at)sicherheitspolitik(dot)de). Dieser steht jederzeit betreuend sowie beratend zur Verfügung und unterstützt euch bei der Gründung. Auch kann euch dort gesagt werden, ob es eventuell schon eine Initiative oder zumindest Interessenten gibt.

2.       Gründungsversammlung und Wahl

Mit einem Kreis von Interessenten wird dann eine Gründungsversammlung abgehalten, bei welcher ein Vorstand gewählt werden sollte.

3.       Verabschiedung einer Satzung

Auch müsst ihr euch eine Satzung geben, die den Grundsätzen der Satzung des BSH nicht widerspricht. Es bietet sich an, diese ebenfalls bei der Gründungsversammlung zu beschließen. Gerne kann euch eine Mustersatzung geschickt werden.

4.       Durchführung einer öffentlichen, sicherheitspolitischen Veranstaltung

Abschließend müsst ihr eine erste Veranstaltung durchführen. Gerne geben wir euch Tipps zu Themen oder Referenten. Auch kann diese erste Veranstaltung schon von uns gefördert werden.

 

Nachdem diese vier Schritte erfüllt wurden sowie mit Berichten und Fotos auch dokumentiert wurden, kann die Initiative per Beschluss des Bundesvorstandes in den BSH aufgenommen werden. Mehr Informationen gibt es auch im HSG-Leitfaden, den ihr vom Stv. Bundesvorsitzenden für Hochschulgruppenbetreuung bekommen könnt.