Neue Beauftragte gesucht!

Der Bundesverband Sicherheitspolitik an Hochschulen (BSH) sucht ab sofort neue Beauftragte für die ehrenamtliche Mitarbeit im Bundesvorstand. Interessenten, die im Bundesvorstand des BSH mitmachen wollen, haben noch bis zum 12. Januar 2014 Gelegenheit, sich auf die insgesamt fünf Stellen zu bewerben!

Durch die Wahl von einigen der bisherigen Beauftragten in den Bundesvorstand sind einige Stellen vakant geworden. Außerdem hat sich ein zusätzlicher Bedarf an weiteren Beauftragten ergeben. Der Bundesvorstand des BSH sucht deshalb ab sofort insgesamt fünf neue Beauftragte für die folgenden Aufgabenbereiche:

Interessenten können sich ab sofort per E-Mail (mit Lebenslauf und Motivationsschreiben) bei dem jeweils zuständigen Mitglied des Bundesvorstandes bewerben. Alle Bewerber sollten an Sicherheitspolitik interessiert sein und sich durch Verlässlichkeit, Organisationsfreude und Teamfähigkeit auszeichnen. Weiterhin sollten sie in der Lage sein, den für die Mitarbeit erforderlichen Zeitaufwand (z.B. für die Teilnahme an den Vorstandssitzungen) zu erbringen. Bisheriges Engagement im BSH ist wünschenswert, aber keine Voraussetzungen.

 

Die übernommenen Beauftragten erhalten durch ihre Mitarbeit die einmalige Gelegenheit, wertvolle Erfahrungen im Bereich des Veranstaltungs- und Projektmanagements und der Vorstandsarbeit eines bundesweit tätigen Dachverbandes zu sammeln und Einblicke und Kontakte in die sicherheitspolitische „Community“ zu bekommen. Häufig geben Beauftragte durch ihr Engagement auch eine gute Empfehlung für eine Kandidatur  für den Bundesvorstand. Weiterhin bekommen Beauftragte ab diesem Amtsjahr einheitlich ein Zeugnis über ihr Engagement ausgestellt. Für Rückfragen stehen die Mitglieder des Bundesvorstandes gerne zur Verfügung.

 

Die öffentliche Ausschreibung von Beauftragtenstellen ist seit Januar 2013 verpflichtend. Eine entsprechende Regelung hatte der damalige Bundesvorstand zur Verbesserung der Transparenz in die Geschäftsordnung aufgenommen. Die Ernennung der Beauftragten erfolgt durch Beschluss des Bundesvorstandes.