Kein UN-Mandat – kein Einsatz? Die Bundeswehreinsätze im Irak und in Syrien

Die Mannheimer Jugendoffizierin Hauptmann Siobhán Whelan ging in ihrem Vortrag am 10. Dezember bei der Außen- und Sicherheitspolitischen Hochschulgruppe Heidelberg (ASH) auf die Einsätze der Bundeswehr in Syrien und dem Irak ein.

© ASH Heidelberg

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Frau Hauptmann Whelan ist seit elf Jahren in der Bundeswehr. Nach ihrer Offiziersausbildung bei den Feldjägern, einem Studium der Pädagogik sowie einer zweijährigen Adjutantur bei einem Zwei-Sterne-General des Kommandos territoriale Aufgaben, fungiert sie nun als Jugendoffizierin. Dabei setzt sie sich in Schulen, aber auch bei der interessierten Öffentlichkeit, für die Förderung eines informierten Diskurses über deutsche Außenpolitik, internationale Politik und die Bundewehr ein.

 

Unmittelbar vor den Anschlägen in Paris 2015 gab es zwei Bundeswehreinsätze mit Bezug zu Syrien. Zum einen stellten Deutschland, die USA und die Niederlande auf Anfrage der Türkei im Rahmen der Mission „Active Fence Turkey“ (2013-2016) Patriot-Flugabwehrsysteme bereit, die zur Verteidigung des NATO-Bündnispartners an die türkisch-syrische Grenze verlegt wurden. Zum anderen fand von 2014-2018 der Einsatz „Ausbildungsunterstützung Irak“ statt. Unter das Mandat fiel die Ausbildung und Beratung der Sicherheitskräfte des Irak und der Peshmerga, sowie Ausrüstungs-, Hilfsgüter- und Waffenlieferungen an letztere. Ab diesem Jahr wird die Ausbildung und Beratung der irakischen Sicherheitskräfte unter der Bezeichnung „Capacity Building Iraq“ fortgeführt.

 

Die Anschläge des IS in Paris im November 2015 hätten zu einer Kehrtwende im Umgang mit dem IS geführt. Allerdings verabschiedete der UN-Sicherheitsrat kein Mandat für einen Militäreinsatz, sondern nur mehrere Resolutionen.

 

Unter anderem auf Grundlage dieser Resolutionen beteilige sich Deutschland seit 2015 an der „Counter Daesh“-Mission, vor allem durch Luftüberwachung mittels Tornados und AWACS-Flügen der NATO, sowie der Einsatzunterstützung durch Tankflugzeuge. Dabei waren die deutschen Flugzeuge zu Beginn auf der türkischen Luftwaffenbasis Incirlik stationiert, nach Streitigkeiten mit der türkischen Regierung wären diese aber auf die Airbase in Al Asrak/ Jordanien verlegt worden. Darüber hinaus unterstützte Deutschland auch den Flottenverband um den französischen Flugzeugträger Charles de Gaulle im östlichen Mittelmeer. Im März 2018 wurden die bisher getrennten Einsatzkontingente in Jordanien und dem Irak zusammengelegt.

 

Der IS sei zwar mittlerweile weitgehend zurückgedrängt, besitze aber in der Grenzregion zwischen dem Irak und Syrien noch kleinere Taschen, stellte Whelan fest.

 

In der an den Vortrag anschließenden Diskussion thematisierte die Referentin verschiedene Probleme, wie etwa die Frage nach der Weitergabe von Lageinformationen an andere Mitglieder der Anti-IS-Koalition wie der Türkei, die diese Informationen eventuell für ihren eigenen Einsatz gegen die Kurden in Nordsyrien verwenden könnte. Aktuell würden alle Aufklärungsdaten vor der Weitergabe überprüft werden, erklärte Whelan.

 

Eine weitere Problematik sei etwa, dass deutsche Waffen und von Deutschland ausgebildete kurdische Truppen in einem Unabhängigkeitskampf gegen die irakische Zentralregierung genutzt werden könnten, bemerkte ein Teilnehmer.

 

Auch wurde darüber diskutiert, inwieweit es in Zukunft für die Bundeswehr möglich sein sollte, auch ohne ein Mandat des UN-Sicherheitsrates in den Auslandseinsatz zu gehen.

 

Angesprochen auf den Stand der Ausstattung der Peschmerga wies Whelan darauf hin, dass die aussortierten Waffen, die an die Peschmerga geliefert wurden, zwar alt, aber verlässlich und einfach zu bedienen seien. Problematisch sei hierbei, dass keine Sicherheit über den Verbleib dieser Waffen bestünde.

 

Abschließend betonte Whelan noch einmal die Komplexität der Interessenlage der Konfliktparteien in Syrien, durch die eine endgültige Lösung des Konflikts erschwert werde.