Größte Herausforderung: Autonomie definieren
Das Verteidigungsministerium erläuterte, dass autonome Waffensysteme bisher nicht existieren: „Wir haben nicht einmal ein international gemeinsames Verständnis von Autonomie und wir wissen noch gar nicht wohin sich der Begriff der Autonomie entwickelt.“ Bereits die Formulierung aus dem Koalitionsvertrag habe anfangs zu Irritationen geführt, denn so hätte man auch Seeminen verbieten müssen. Das BMVg grenzt Autonomie in seiner Definition von automatisierten Systemen ab. Während automatisierte Systeme „Wenn-Dann-Regeln“ folgen, betrachtet das BMVg bei autonomen Systemen eigenständiges Lernen durch die Interaktion mit der Umgebung bis hin zum selbständigen Formulieren neuer Regeln als wesentliche Fähigkeit. Wie Dr. Marcel Dickow von der Stiftung Wissenschaft und Politik jedoch erklärte, verstünden auch Forscher nicht immer, wie selbstlernende Systeme funktionieren. Somit ist ihr Verhalten nicht mehr vorhersehbar.
Dieser Ansatz zur Definition von Autonomie ist allerdings nur einer von vielen: Im Rahmen der Treffen von Mitgliedsstaaten der Genfer Konventionen kursieren unterschiedlichste Konzepte. Daher wurde auf UN-Ebene eine Gruppe von Regierungsexperten eingesetzt, um zunächst eine Arbeitsdefinition zu formulieren, um dann möglicherweise autonome Waffensystemen zu regulieren.
Bisher erreichten die Experten zumindest den Konsens, dass beim Waffeneinsatz gegen Personen die Entscheidungsgewalt über Leben und Tod beim Menschen bleiben muss. Auch das Völkerrecht muss für alle zukünftigen Systeme gelten. Wie die Staatengemeinschaft das sicherstellen soll, diskutieren die Regierungsexperten weiter. Ein internationaler Vertrag zum Verbot – wie man ihn aus dem Koalitionsvertrag ableiten könnte – sei aktuell allerdings nicht durchsetzbar, hieß es im Verteidigungsministerium.
Was ist eigentlich Cyberverteidigung?
Neben den Herausforderungen durch automatisierte Systeme, diskutierten die Seminarteilnehmer aktuelle Entwicklungen der Cybersicherheit.
Mit Matthias Schulze von der Stiftung Wissenschaft und Politik widmeten sie sich dem Dilemma zwischen IT-Sicherheit durch Verschlüsselung und Strafverfolgung. Dem Innenministerium zufolge befürwortet die Bundesregierung eine starke Verschlüsselung, die ohne sogenannte „Hintertüren“ auskommt. Das sei für einen starken Wirtschaftsstandort notwendig. Doch was geschieht mit IT-Schwachstellen? Sollen diese in jedem Fall dem Hersteller gemeldet werden? „Das ist eine Diskussion, die in diesem Land geführt werden muss“ forderte Referent Jörg Köpke (BMI). Gestiegene Investitionen in IT-Sicherheit zeigen jedoch, dass das Problembewusstsein bei Unternehmen wächst. Wie die derzeitigen nationalen Problemlösungen aussehen, lernten die Teilnehmer bei Besuchen im Bundeskriminalamt und dem Bundesnachrichtendienst. Politikwissenschaftler Schulze gab jedoch zu bedenken: „Wir brauchen globale Lösungen. Rein nationale oder europäische Ansätze sind im Cyberbereich nicht sinnvoll!“