Veranstaltungsanmeldung: Zivilschutz und Zivile Verteidigung – Gefahrenabwehr im Spannungsfall

Was ändert sich, wenn aus alltäglicher Gefahrenabwehr „Verteidigung“ wird? Gemeinsam mit BBK und BABZ beleuchten wir Zuständigkeiten, Strukturen und Kooperationen der zivilen Verteidigung im Rahmen der Gesamtverteidigung.

KI-generierte Illustration. Keine reale Einsatzaufnahme, kein offizielles Bild.

Ob Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei – mit dem Notruf greifen wir auf ein eingespieltes System staatlicher Gefahrenabwehr zurück. Die Polizei ist Ländersache, der Rettungsdienst liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, die Feuerwehr ist Pflichtaufgabe der Gemeinden. Das Rückgrat bilden in weiten Teilen Ehrenamtliche und Freiwillige, eingebettet in ein historisch gewachsenes Geflecht aus Hilfsorganisationen.
 

Doch was passiert, wenn es nicht mehr „nur“ um den Alltag der Gefahrenabwehr geht, sondern um den Verteidigungsfall? Verfassungsrechtlich ist die zivile Verteidigung Aufgabe des Bundes. Was genau unterscheidet Zivilschutz und zivile Verteidigung? Welche Zuständigkeiten greifen ineinander – und wie funktioniert die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen entlang der Konzeption Zivile Verteidigung?
 

Dieses Spannungsfeld untersuchen wir gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ).
 

Wann: Montag, 23. Februar 2026 | 15:00 Uhr | via Zoom

Anmeldung:trier(at)sicherheitspolitik(dot)de

Der Zoom-Link wird 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail versandt.