Exkursion zum Internationalen Seegerichtshof in Hamburg

ie Nordlichter treffen sich in Hamburg! Gemeinsam mit unseren BSH-Freunden der Bremer Hochschulgruppe für Sicherheits- und Außenpolitik ging es zum Internationalen Seegerichtshof (International Tribunal for the Law of the Sea) in die Freie Hansestadt Hamburg.

 

Dort erwartete die Teilnehmenden zunächst ein Einführungsvortrag mit anschließender Diskussion in der Pressestelle zur Entstehungsgeschichte des Gerichts, seiner Arbeitsweise und zu besonderen Fällen, die auch in der Öffentlichkeit für Aufsehen sorgten – besonders spannend für die vielen Teilnehmenden aus dem Masterstudiengang „Internationale Politik und Internationales Recht“.

 

Als selbstständiges Gericht innerhalb des UN-Systems ist der Seegerichtshof seit 1982 tätig. Bis heute wurden allerdings erst knapp 30 Urteile gefällt. Dies liegt u.a. daran, dass viele Streitigkeiten außergerichtlich geklärt werden konnten und dementsprechend kein offizielles Verfahren eingeleitet wurde. Der Gerichtshof hat keine Sanktionsmechanismen, um zu garantieren, dass seine Urteile auch befolgt werden. Um dies zu garantieren, müsste im Falle der Nichtbeachtung vielmehr der UN-Sicherheitsrat, verbunden mit den altbekannten Problemen in der Entscheidungsfindung (Stichwort Veto) aktiv werden.

 
Zu den bekanntesten  ITLOS-Fällen gehören etwa jener der M/V „Norstar“, bei welchem 2015 Panama gegen Italien Beschwerde einlegte und Schadenersatz forderte. Grund hierfür war die Festsetzung jenes Tankschiffs in den 1990er Jahren. Das Schiff lag seitdem im Hafen von Palma de Mallorca und erlitt dabei über die Zeit erhebliche Schäden, woraufhin Panama schließlich die Klage in Hamburg einreichte. Aktueller ist indes der Fall Ukraine gegen Russland, der im Mai verhandelt wurde: Russland hielt seit November 2018 24 Matrosen und ihr Marineboot fest, welches es in der Meerenge von Kertsch gestoppt hatten. Der Gerichtshof urteilte nun, dass Russland die Seeleute und das Schiff unverzüglich freizulassen hat. Hier zeigt sich nun der fehlende Sanktionsmechanismus des Gerichts, da Russland das Urteil boykottiert und im UN-Sicherheitsrat selbstverständlich sein Veto nutzen würde.

 

Im Anschluss an den Vortrag wurden die Teilnehmenden durch das Gebäude geführt und konnten die zahlreichen Geschenke der Vertragsstaaten an den Internationalen Seegerichtshof ebenso begutachten wie Details zur Baugeschichte des Hauses erfahren. Die Führung endete im Verhandlungssaal, was durchaus als das Highlight der Exkursion gelten kann. Nach der gelungenen Veranstaltung freuen wir uns auf zukünftige Kooperationen mit der Bremer Hochschulgruppe!