Satzung des Bundesverbandes Sicherheitspolitik an Hochschulen

Die Organisation des BSH wird durch eine Satzung bestimmt. Diese regelt insbesondere

 

  • die Grundsätze der Arbeit des BSH
  • die Rechte und Pflichten der Hochschulgrupen
  • die Voraussetzungen zur Aufnahme einer Hochschulgruppe als Mitglied
  • die Kompetenzen der Bundesversammlung
  • die Kompetenzen des Bundesvorstandes

 

Im Jahr 2013 wurde die bisherige Satzung des BSH völlig überarbeitet und durch die Bundesversammlung neu beschlossen. Mit der neuen Satzung vom 09.11.2013 wurde die bisherige Satzung vom 14.02.1998 (letzte Fassung vom 02.10.2011) außer Kraft gesetzt.


Gleichzeitig  wurde auch die bisherige Geschäftsordnung der Bundesversammlung vom 14.02.1998 (letzten Fassung vom 26.10.2012) außer Kraft gesetzt und sämtliche Regelungen zum Geschäftsgang der Bundesversammlung in die neue Satzung überführt.

 

Auf der XXXI. Bundesversammlung (26.11.2016), XXXII. Bundesversammlung (25.11.2017) und XXXVII. Bundesversammlung (27.11.2022) wurden geringfügige Anpassungen der Satzungen vorgenommen.