Zivilklausel im Spiegel von Politik und Gesellschaft

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion zum Thema „Zivilklausel“ auf der Berliner Luftfahrtausstellung ILA 2014 hat sich Fabian Forster, der Bundesvorsitzende des Bundesverbandes Sicherheitspolitik an Hochschulen (BSH), dafür ausgesprochen, die Diskussion sachlicher zu führen und die Bedenken der Studierenden ernst zu nehmen.

Die ILA in Berlin gehört zu den bedeutendsten Luft- und Raumfahrtausstellungen der Welt. Einer der größten Aussteller ist die Bundeswehr. (Foto: BSH)

Der BSH-Bundesvorsitzende Fabian Forster (2. v.r.) auf dem Podium. (Foto: BSH)

Mit „Zivilklausel“ ist im Allgemeinen die Selbstverpflichtung einer Hochschule gemeint, Forschung und Lehre in den Dienst friedlicher Zwecke zu stellen. Je nach Formulierung kann damit auch ein Verbot einhergehen, Forschung zu Gunsten der Rüstung oder des Militärs zu betreiben. Über den Sinn solcher Klausel diskutierten neben Forster am 23. Mai 2014 noch MdB Klaus-Peter Willsch (CDU), Prof. Dr. Gert Trommer vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Airbus Senior Vice President Dr. Detlef Müller-Wiesner und der Präsident der Clausewitz-Gesellschaft Generalleutnant d.D. Kurt Herrmann – allesamt Gegner der Klausel, Befürworter waren nicht anwesend und wohl auch nicht eingeladen. Wenig überraschend war deshalb auch die Einigkeit der Podiumsteilnehmer in dem Punkt, dass zumindest eine restriktiv gefasste Klausel im Hinblick auf die Freiheit von Forschung und Lehre verfassungswidrig sein dürfte.   Klaus-Peter Willsch bezeichnete es als „skandalös“, durch die Blockade von Rüstungsforschung der Bundeswehr die Mittel vorzuenthalten, die sie zur Erfüllung ihres verfassungsgemäßen Auftrages benötige.

 

Nicht auf Pazifismus reduzieren


Forster warnte aber davor, die gesamte Initiative auf ihren „antimilitaristischen“ Aspekt zu reduzieren, auch wenn dieser häufig den entscheidenden Impuls setze. Viele würden mit der Zivilklausel nämlich auch die Forderung nach einer besseren staatlichen Finanzierung der Hochschulen und nach mehr Transparenz bei der Vergabe von Drittmitteln verbinden. Und nicht immer sei die Bundeswehr der Stein des Anstoßes. „Dass unsere Bundeswehr die beste Ausrüstung und Technik braucht, werden die meisten einsehen. Im Zusammenhang mit Rüstungsexporten stellen sich aber viele die Frage, ob das auch für Länder gelten muss, wo es zu Menschenrechtsverletzungen kommt und wo kein Parlamentsvorbehalt und kein Verbot des Angriffskrieges gilt. Diese Frage wird von der Politik noch zu wenig beantwortet.“

 

Trotzdem äußerte Forster sich skeptisch, ob eine Zivilklausel geeignet sei, diese Probleme zu lösen. „Gegen Intransparenz hilft keine Zivilklausel, sondern eine Transparenzklausel. Und wer Drittmittel besser kontrollieren möchte, soll eine Drittmittelklausel einführen.“ 

 

Der Forderung nach einer klaren Positionierung des BSH gegen die Zivilklausel erteilte Forster jedoch eine Absage: „Das ist Aufgabe der hochschulpolitischen Vereinigungen.“ Ziel des BSH sei es, Debatten anzuregen und nicht zu blockieren. „Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, uns als überparteiliches Forum anzubieten, wo Gegner und Befürworter gleichermaßen zu Wort kommen.“ 

 

Zum Hintergrund: Zivilklauseln gibt es in Deutschland mittlerweile an 15 Hochschulen – mal enger, mal weiter formuliert. Die Zivilklausel war auch Titelthema des ADLAS 4/2013, wo der aktuelle Stand der Debatte in einem Leitartikel von Stefan Dölling und Sebsatian Nieke ausführlich aufgearbeitet wird.

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