Das Bundesverwaltungsgericht gewährt Angehörigen des Sanitätsdienstes ein Recht auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Die einen begrüßen die Entscheidung, andere sehen einen Aderlass der ohnehin geschwächten Militärmedizin voraus.
Mehr zum Thema „Gesundheit und Sicherheit“ demnächst im ADLAS 1/2012.
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